Recht & Steuern

Zweitwohnsitzsteuer auf Sylt: Was Käufer wissen sollten

CH
Carsten Hater
28. April 20255 Min. Lesezeit

Immobiliardarlehensvermittler (§34i GewO) · Geschäftsführer bestebaufinanzierung.com GmbH

Wer eine Immobilie auf Sylt als Zweitwohnsitz nutzt, muss mit der Zweitwohnsitzsteuer rechnen. Diese wird von allen Gemeinden der Insel erhoben und kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen.

Aktuelle Steuersätze

Die Zweitwohnsitzsteuer auf Sylt beträgt in der Regel zwischen 5% und 8% der jährlichen Nettokaltmiete. Bei den hohen Mietniveaus auf Sylt kann das schnell zu einer spürbaren Belastung werden.

Strategien zur Vermeidung

  • Anmeldung als Erstwohnsitz (wenn tatsächlich überwiegend genutzt)
  • Gewerbliche Vermietung der Immobilie
  • Gründung einer GmbH für die Immobilienverwaltung

Lassen Sie sich individuell beraten, welche Strategie für Ihre Situation am besten geeignet ist.

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